Beim Telemonitoring werden Ihre herzbezogenen Daten an Ihren Arzt übermittelt und von ihm ausgewertet. So können Routinekontrollen Ihres Implantats (Funktionsanalyse) auch aus der Ferne durchgeführt werden.
Viele Patienten sind jedoch auf ein noch engmaschigeres Monitoring angewiesen, besonders Patienten mit Herzschwäche. Diese Patienten können am inCareNet HF-Programm teilnehmen.
Hierbei werden Ihre Gesundheitsdaten – wie Gewicht, Blutdruck, Herzfrequenz und EKG – täglich von Ihnen gemessen und sicher an ein spezialisiertes Telemonitoring-Zentrum (TMZ) übertragen. Bei Auffälligkeiten kann so frühzeitig reagiert werden.
Wer kann Telemonitoring nutzen?
Tragen Sie ein Implantat (ICD oder CRT-Gerät), können Sie Ihre Routinekontrollen (Funktionsanalysen) auch telemedizinisch durchführen lassen.
Das Telemonitoring für Herzinsuffizienz-Patienten ("inCareNet HF") steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie an einer mittleren bis schweren Herzinsuffizienz (NYHA II–III) leiden sowie eine reduzierte Pumpleistung des Herzens (<40 %) haben. Zudem tragen Sie entweder ein Implantat (ICD oder CRT-Gerät) mit Monitoring-Funktion oder Sie wurden innerhalb der letzten 12 Monate wegen einer Dekompensation im Krankenhaus behandelt.
Was kostet mich das Telemonitoring?
Die Kosten für das Telemonitoring bei bestimmten Patienten mit Herzinsuffizienz sowie für die telemedizinische Funktionsanalyse werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.1
Welche Vorteile hat das Telemonitoring?
Studien zeigen, dass Patienten mit Herzinsuffizienz dank Telemonitoring seltener ins Krankenhaus müssen. Durch eine engmaschige Überwachung können Veränderungen frühzeitig erkannt und die Behandlung optimal angepasst werden.2,3
Ist die Wirksamkeit von Telemonitoring wissenschaftlich belegt?
Ja. Die Wirksamkeit von Telemonitoring wurde in klinischen Studien bestätigt. Aufgrund dieser Ergebnisse übernehmen die Krankenkassen die Kosten - sowohl für die telemedizinische Funktionsanalyse als auch für das Telemonitoring für bestimmte Patienten mit Herzinsuffizienz.
Welche Geräte benötige ich für das Telemonitoring?
Sind Sie Implantatpatient, erhalten Sie einen Transmitter (z.B. den BIOTRONIK CardioMessenger) für Ihr Implantat. Anderenfalls erhalten Sie ein Set mit externen Messgeräten - Waage, Blutdruckmessgerät, mobiles EKG-Gerät - sowie ein Patienten-Tablet zur Erfassung der Selbsteinschätzung.
Wie läuft die Messung ab?
Die Messungen sind einfach und benötigen nur wenige Minuten:
Implantat-Träger: Ihre Daten werden sowohl bei der telemedizinischen Routinekontrolle (Funktionsanalyse) als auch beim täglichen Telemonitoring bei Herzschwäche automatisch über den Transmitter an das Telemonitoring-Zentrum übermittelt.
Externe Messgeräte: Sie messen täglich Ihr Gewicht, Blutdruck und Herzfrequenz, führen eine kurze EKG-Messung durch und geben eine Selbsteinschätzung Ihres Befindens in das Patienten-Tablet ein.
Wie werden meine Daten verarbeitet und sind diese sicher?
Ihre Daten werden über eine verschlüsselte Verbindung an die inCareNet HF-Plattform übertragen. Das System erfüllt höchste Datenschutzstandards nach deutschem und europäischem Recht.
Was passiert, wenn beim Telemonitoring Auffälligkeiten festgestellt werden?
Das Telemonitoring-Zentrum überprüft Ihre Werte an Werktagen (bei intensiviertem Monitoring zusätzlich auch an Wochenenden und Feiertagen) und leitet relevante Auffälligkeiten direkt an Ihren behandelnden Arzt weiter, damit bei Bedarf frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden können.
Kann ich das Telemonitoring auch auf Reisen nutzen?
Ja. Ihre Messgeräte können weltweit über das Mobilfunknetz Daten übertragen, so dass Ihr Arzt Ihr Herz auch im Blick hat, wenn Sie verreist sind – beste Voraussetzung für einen entspannten Urlaub.
Was muss ich tun, um Telemonitoring zu nutzen?
Sind Sie an Telemonitoring interessiert und ein Implantatpatient, so bekommen Sie zunächst den Transmitter ausgehändigt (z.B. den BIOTRONIK CardioMessenger). Ihr Arzt prüft zudem, ob Sie an einem täglichen Telemonitoring teilnehmen sollen.
Leiden Sie an Herzschwäche und haben kein Implantat, so prüft Ihr Arzt, ob Sie am Telemonitoring mit externen Geräten teilnehmen können. In dem Fall erhalten Sie Ihre Messgeräte und eine persönliche Einweisung.
FAQs für Hausärzte
Warum sollte ich meine Patienten mit Herzinsuffizienz telemedizinisch betreuen?
Die frühzeitige Erkennung von relevanten klinischen Veränderungen kann helfen, Dekompensationen zu vermeiden und Krankenhausaufenthalte zu reduzieren. inCareNet HF ermöglicht eine leitliniengerechte Versorgung und unterstützt Sie bei der effizienten Betreuung Ihrer Patienten.
Welche Rolle übernehme ich als primär behandelnder Arzt (PBA)?
Sie verantworten die Indikationsstellung für das Telemonitoring und sind für die leitliniengerechte Behandlung Ihrer Patienten zuständig. Erhalten Sie eine Meldung vom TMZ, müssen Sie an Werktagen innerhalb von 48 Stunden darauf reagieren. Die Therapieentscheidungen bleiben bei Ihnen – das Telemonitoring-Zentrum unterstützt mit Erkenntnissen aus dem Telemonitoring.
Wie funktioniert inCareNet HF und welche Daten werden überwacht?
Die inCareNet HF-Plattform erfasst Gesundheitsdaten aus Implantaten (ICD´s und CRT-Geräte) sowie externen Sensoren (Blutdruck, Gewicht, EKG, Selbsteinschätzung des Befindens). Die Daten werden über eine sichere Web-Plattform analysiert und ermöglichen eine proaktive Therapieanpassung.
Welche Indikationen sind für das Telemonitoring mit inCareNet HF relevant?
Die Patienten müssen folgende Kriterien erfüllen:
Herzinsuffizienz im Stadium NYHA II oder III mit einer LV-Ejektionsfraktion von < 40%
Leitlinienkonforme Behandlung der vorliegenden Herzinsuffizienz
Ausschluss möglicher Faktoren, die die Übertragung der Monitoring-Daten oder das Selbstmanagement behindern könnten
Träger eines kardialen Rhythmusimplantats (Patienten mit ICD- oder CRT-System) oder eine stationäre Behandlung der HI innerhalb der letzten 12 Monate (Patienten mit externen Messgeräten)
Wie wird das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz vergütet?
Muss jeder Arzt in meiner Praxis eine eigene Genehmigung haben?
Ja. Jeder Arzt, der Telemonitoring-Leistungen abrechnen möchte, benötigt eine individuelle Genehmigung. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die Leistung im Rahmen einer Delegation durch einen Praxispartner erbracht wird.
Welche ärztlichen Leistungen im Rahmen des Telemonitorings sind nicht delegierbar?
Die Indikationsstellung, die medizinische Bewertung der übermittelten Gesundheitsdaten sowie Therapieanpassungen sind ärztliche Kernleistungen und können nicht delegiert werden.
Was passiert, wenn ein Patient die geforderte Datenübertragungsquote nicht erreicht?
Das inCareNet HF-System erfasst die Datenübertragungsquote automatisch. Bei Unterschreitung der Übertragungsquote werden Sie frühzeitig informiert, um gemeinsam mit dem Patienten Maßnahmen zu ergreifen.
FAQs für Kardiologen
Was sind die Voraussetzungen für die Gründung eines TMZ?
Voraussetzungen für die Gründung eines Telemonitoring-Zentrums (TMZ) gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung TmHi (QS-V TmHi):
-Facharztqualifikation: Es ist eine Zulassung als Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie erforderlich.
- KV-Genehmigung: Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) muss eine Genehmigung zur Durchführung von Rhythmusimplantatkontrollen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V erteilen.
- Technische Ausstattung:Das TMZ muss die Anforderungen an die technische Ausstattung nach § 5 der QS-V TmHi erfüllen.
Die inCareNet HF- Plattform erfüllt alle Anforderungen an die technische Ausstattung gemäß § 5 der QS-V TmHi.
Wie wird das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz für TMZ vergütet?
Die reguläre Auswertung erfolgt werktags, kann jedoch je nach Vereinbarung auch auf Wochenenden und Feiertage ausgeweitet werden. In diesem Fall handelt es sich um ein intensiviertes Monitoring. Für diese Leistung erfolgt eine zusätzliche Vergütung.
Welche Rolle übernimmt das TMZ im inCareNet HF-Netzwerk?
Das TMZ unterstützt die primär behandelnden Ärzte durch die kontinuierliche Überwachung und strukturierte Analyse der Gesundheitsdaten. Auffälligkeiten werden nach standardisierten Prozessen an die behandelnden Ärzte weitergeleitet.
Wie kann man die Telemonitoring-Leistungen mit der KV abrechnen?
Darf das TMZ auch die Indikationsstellung (GOP 13578) abrechnen, wenn es gleichzeitig die Rolle des PBA übernimmt?
Die GOP 13578 ist der Indikationsstellung durch den PBA vorbehalten. Eine Abrechnung durch das TMZ ist nicht vorgesehen.
Hinweis: Bei einer Praxisgemeinschaft mit zwei getrennten Kassensitzen kann dies unter Umständen möglich sein.
Kontakt
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