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  • Domain:
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Ein Arzt zeigt einem medizinischen Fachangestellten (MFA) die Messwerte eines Patienten und schlägt vor, den Patienten telefonisch zu kontaktieren. Ein Arzt zeigt einem medizinischen Fachangestellten (MFA) die Messwerte eines Patienten und schlägt vor, den Patienten telefonisch zu kontaktieren.
Kardiologen

inCareNet HF – Ihre Plattform für Herzinsuffizienz-Monitoring

mehr erfahren
Auf einen Blick

Effizientes Telemonitoring

inCareNet HF ermöglicht das herstellerübergreifende Monitoring von Implantaten und externen Geräten auf einer zentralen Web-Plattform, die als Medizinprodukt der Klasse IIa zugelassen ist. Durch patientenindividuell konfigurierbare Schwellenwerte werden automatisch Aufgaben generiert, die sektoren- und einrichtungsübergreifend von verschiedenen Netzwerkpartnern bearbeitet werden können. Ein übersichtliches Dashboard zeigt alle Messwerte sowie die aktuelle Medikation auf einen Blick - so behalten Sie den Zustand Ihrer Patienten jederzeit im Auge.

Ein Arzt und ein Telemonitoring-Fachangestellte analysieren die Alarme von Patienten mit Herzinsuffizienz auf einem Laptop
InCareNet HF Platform
  • MDR IIa
    Medizinprodukt
  • QSV konform
  • DSGVO konform
  • ISO 13485
    zertifiziert
  • Datenverarbeitung in Deutschland
So profitieren Sie

Ihre Vorteile mit inCareNet HF

  • Zertifiziertes Medizinprodukt (IIa)

    Unsere Plattform erfüllt höchste medizinische Standards und alle Anforderungen des G-BA Beschlusses.

  • Zuverlässig für Sie da

    Unser flächendeckendes Netzwerk an Telemonitoring-Experten unterstützt Sie vor Ort – von Installation über Prozessberatung bis zur Erweiterung Ihres TMZ um Netzwerkpartner und neue Versorgungsmodule.

  • Ihre Patienten in besten Händen

    Mit unserer Lösung betreiben Sie Telemonitoring selbstständig – die Patientendaten bleiben in Ihrer Praxis und die medizinische Betreuung liegt bei Ihnen.

  • Zukunftssicher stark

    Entwickelt von den Telemonitoring-Pionieren BIOTRONIK und GETEMED bildet inCareNet ein starkes Fundament für Ihr TMZ. Mit Abstand die meisten TMZ vertrauen auf unsere Expertise.

Medizinisch zugelassen und datenschutzkonform

Das Gesamtsystem inCareNet HF ist als Medizinprodukt der Klasse IIa gemäß MDR (Verordnung (EU) 2017/745) zugelassen und erfüllt die Anforderungen der deutschen DSGVO.

Beim Management von Patienten mit Herzinsuffizienz vertrauen die meisten Telemonitoring-Zentren (TMZ) in Deutschland auf inCareNet HF. Ihr Vertrauen ist unser Antrieb.

Flächendeckendes Netzwerk an Telemonitoring-Zentren
>165

aktive TMZ für TmHi in Deutschland

>12000

Patienten im TmHi in Deutschland

Möchten Sie ein zukunftssicheres TMZ aufbauen?

Hier erklären wir Ihnen die wichtigsten formalen Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Programm und Ihre Aufgaben als TMZ-Betreiber.

Voraussetzungen für die Eröffnung eines TMZ nach QS-V TmHi:
  • Zulassung als Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie

  • Genehmigung Rhythmusimplantat-Kontrolle

  • Erfüllung der Anforderungen an die technische Ausstattung (§5 der QS-V TbHI)

Tägliche Aufgaben eines TMZ:
  • Sichtung der eingehenden Warnmeldungen und Vitalparameter werktäglich

  • Beim intensivierten Monitoring zusätzlich Sichtung der Warnmeldungen an Wochenenden und Feiertagen

  • Übermittlung eines Quartalsberichts an den PBA

  • Sicherstellung der Datenübertragung

  • Sicherstellung des Funktionierens der Sensorik bei dem Patienten

  • Dokumentation des Monitorings

  • Prüfung der Indikation gemeinsam mit dem PBA nach 3 und 12 Monaten

  • Vorübergehende Übernahme der Funktion des PBA - bei Bedarf und nach Absprache mit dem PBA

Ein medizinischer Fachangestellter klärt eine Patientin über das Implantatmonitoring auf und hält dabei den Transmitter in der Hand.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Flyer:

Ein medizinischer Fachangestellter klärt eine Patientin über das Implantatmonitoring auf und hält dabei den Transmitter in der Hand.

Patientenaufklärung zum Implantatmonitoring

Mehr Informationen finden Sie in unserem Flyer:

Vergütung

Ihre Leistung wird extrabudgetär vergütet

Für die Abrechnung können Sie die folgenden Gebührenordnungspositionen (GOP) des EBM-Katalogs nutzen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

GOPs für das Implantatmonitoring im Rahmen der TmHi, Stand Juli 2025

GOP
Beschreibung
Pauschale pro Quartal
Abrechnung
13583
Anleitung und Aufklärung
11,77 €
1x im Krankheitsfall
13584
Kontinuierliches Telemonitoring von Patienten mit kardialen Aggregaten
136,33 €
1x im Behandlungsfall
13585
Zuschlag zur GOP 13584 für das intensivierte Telemonitoring
29,12 €
1x im Behandlungsfall
40909
Sachkostenpauschale für den Transmitter
396,67 €
1x im Krankheitsfall, max. dreimal abrechenbar*

* Weitere Informationen zur Sachkostenpauschale für den Transmitter finden Sie auf der KBV-Website.

GOPs für das Monitoring mit ext. Sensoren im Rahmen der TmHi, Stand Juli 2025

GOP
Beschreibung
Pauschale pro Quartal
Abrechnung
13583
Anleitung und Aufklärung
11,77 €
1x im Krankheitsfall
13586
Kontinuierliches Telemonitoring von Patienten mit externen Sensoren
260,26 €
1x im Behandlungsfall
13587
Zuschlag zur GOP 13586 für das intensivierte Telemonitoring
29,12 €
1x im Behandlungsfall
40910
Sachkostenpauschale für die ext. Sensoren
68 €
1x im Behandlungsfall

Weitere Informationen zur Abrechnung bei TmHi finden Sie auf der KBV-Website.

Kontakt

Haben Sie Interesse an unserer Lösung?

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören! Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.

FAQs für Kardiologen

Was sind die Voraussetzungen für die Gründung eines TMZ?

Voraussetzungen für die Gründung eines Telemonitoring-Zentrums (TMZ) gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung TmHi (QS-V TmHi):

- Facharztqualifikation: Es ist eine Zulassung als Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie erforderlich.

- KV-Genehmigung: Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) muss eine Genehmigung zur Durchführung von Rhythmusimplantatkontrollen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V erteilen.

- Technische Ausstattung: Das TMZ muss die Anforderungen an die technische Ausstattung nach § 5 der QS-V TmHi erfüllen.

Die inCareNet HF- Plattform erfüllt alle Anforderungen an die technische Ausstattung gemäß § 5 der QS-V TmHi.

Wie wird das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz für TMZ vergütet?

Die Vergütung erfolgt gemäß den festgelegten GOP-Ziffern für die telemedizinische Betreuung durch das TMZ. Detaillierte Informationen finden Sie hier: https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/telemonitoring-herzinsuffizienz

Muss das TMZ auch am Wochenende Daten auswerten?

Die reguläre Auswertung erfolgt werktags, kann jedoch je nach Vereinbarung auch auf Wochenenden und Feiertage ausgeweitet werden. In diesem Fall handelt es sich um ein intensiviertes Monitoring. Für diese Leistung erfolgt eine zusätzliche Vergütung.

Welche Rolle übernimmt das TMZ im inCareNet HF-Netzwerk?

Das TMZ unterstützt die primär behandelnden Ärzte durch die kontinuierliche Überwachung und strukturierte Analyse der Gesundheitsdaten. Auffälligkeiten werden nach standardisierten Prozessen an die behandelnden Ärzte weitergeleitet.

Wie kann man die Telemonitoring-Leistungen mit der KV abrechnen?

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung (Q-SV TmHi) über die entsprechenden GOP-Ziffern für PBA und TMZ. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/telemonitoring-herzinsuffizienz

Darf das TMZ auch die Indikationsstellung (GOP 13578) abrechnen, wenn es gleichzeitig die Rolle des PBA übernimmt?

Die GOP 13578 ist der Indikationsstellung durch den PBA vorbehalten. Eine Abrechnung durch das TMZ ist nicht vorgesehen.

Hinweis: Bei einer Praxisgemeinschaft mit zwei getrennten Kassensitzen kann dies unter Umständen möglich sein.

Kontaktieren Sie uns.

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