Haben Sie Interesse an unserer Lösung?
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inCareNet HF ermöglicht das herstellerübergreifende Monitoring von Implantaten und externen Geräten auf einer zentralen Web-Plattform, die als Medizinprodukt der Klasse IIa zugelassen ist. Durch patientenindividuell konfigurierbare Schwellenwerte werden automatisch Aufgaben generiert, die sektoren- und einrichtungsübergreifend von verschiedenen Netzwerkpartnern bearbeitet werden können. Ein übersichtliches Dashboard zeigt alle Messwerte sowie die aktuelle Medikation auf einen Blick - so behalten Sie den Zustand Ihrer Patienten jederzeit im Auge.
Unsere Plattform erfüllt höchste medizinische Standards und alle Anforderungen des G-BA Beschlusses.
Unser flächendeckendes Netzwerk an Telemonitoring-Experten unterstützt Sie vor Ort – von Installation über Prozessberatung bis zur Erweiterung Ihres TMZ um Netzwerkpartner und neue Versorgungsmodule.
Mit unserer Lösung betreiben Sie Telemonitoring selbstständig – die Patientendaten bleiben in Ihrer Praxis und die medizinische Betreuung liegt bei Ihnen.
Entwickelt von den Telemonitoring-Pionieren BIOTRONIK und GETEMED bildet inCareNet ein starkes Fundament für Ihr TMZ. Mit Abstand die meisten TMZ vertrauen auf unsere Expertise.
Das Gesamtsystem inCareNet HF ist als Medizinprodukt der Klasse IIa gemäß MDR (Verordnung (EU) 2017/745) zugelassen und erfüllt die Anforderungen der deutschen DSGVO.
Beim Management von Patienten mit Herzinsuffizienz vertrauen die meisten Telemonitoring-Zentren (TMZ) in Deutschland auf inCareNet HF. Ihr Vertrauen ist unser Antrieb.
aktive TMZ für TmHi in Deutschland
Patienten im TmHi in Deutschland
Hier erklären wir Ihnen die wichtigsten formalen Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Programm und Ihre Aufgaben als TMZ-Betreiber.
Zulassung als Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie
Genehmigung Rhythmusimplantat-Kontrolle
Erfüllung der Anforderungen an die technische Ausstattung (§5 der QS-V TbHI)
Sichtung der eingehenden Warnmeldungen und Vitalparameter werktäglich
Beim intensivierten Monitoring zusätzlich Sichtung der Warnmeldungen an Wochenenden und Feiertagen
Übermittlung eines Quartalsberichts an den PBA
Sicherstellung der Datenübertragung
Sicherstellung des Funktionierens der Sensorik bei dem Patienten
Dokumentation des Monitorings
Prüfung der Indikation gemeinsam mit dem PBA nach 3 und 12 Monaten
Vorübergehende Übernahme der Funktion des PBA - bei Bedarf und nach Absprache mit dem PBA
Mehr Informationen finden Sie in unserem Flyer:
Patientenaufklärung zum Implantatmonitoring
Mehr Informationen finden Sie in unserem Flyer:
Für die Abrechnung können Sie die folgenden Gebührenordnungspositionen (GOP) des EBM-Katalogs nutzen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
* Weitere Informationen zur Sachkostenpauschale für den Transmitter finden Sie auf der KBV-Website.
Weitere Informationen zur Abrechnung bei TmHi finden Sie auf der KBV-Website.
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Voraussetzungen für die Gründung eines Telemonitoring-Zentrums (TMZ) gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung TmHi (QS-V TmHi):
- Facharztqualifikation: Es ist eine Zulassung als Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie erforderlich.
- KV-Genehmigung: Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) muss eine Genehmigung zur Durchführung von Rhythmusimplantatkontrollen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V erteilen.
- Technische Ausstattung: Das TMZ muss die Anforderungen an die technische Ausstattung nach § 5 der QS-V TmHi erfüllen.
Die inCareNet HF- Plattform erfüllt alle Anforderungen an die technische Ausstattung gemäß § 5 der QS-V TmHi.
Die Vergütung erfolgt gemäß den festgelegten GOP-Ziffern für die telemedizinische Betreuung durch das TMZ. Detaillierte Informationen finden Sie hier: https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/telemonitoring-herzinsuffizienz
Die reguläre Auswertung erfolgt werktags, kann jedoch je nach Vereinbarung auch auf Wochenenden und Feiertage ausgeweitet werden. In diesem Fall handelt es sich um ein intensiviertes Monitoring. Für diese Leistung erfolgt eine zusätzliche Vergütung.
Das TMZ unterstützt die primär behandelnden Ärzte durch die kontinuierliche Überwachung und strukturierte Analyse der Gesundheitsdaten. Auffälligkeiten werden nach standardisierten Prozessen an die behandelnden Ärzte weitergeleitet.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung (Q-SV TmHi) über die entsprechenden GOP-Ziffern für PBA und TMZ. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/telemonitoring-herzinsuffizienz
Die GOP 13578 ist der Indikationsstellung durch den PBA vorbehalten. Eine Abrechnung durch das TMZ ist nicht vorgesehen.
Hinweis: Bei einer Praxisgemeinschaft mit zwei getrennten Kassensitzen kann dies unter Umständen möglich sein.