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Ein Arzt erklärt dem Patienten, wie er seine Vitalparameter mithilfe der PhysioGate® PG 2000 erfassen soll. Ein Arzt erklärt dem Patienten, wie er seine Vitalparameter mithilfe der PhysioGate® PG 2000 erfassen soll.
Hausärzte

inCareNet HF - Für eine bessere Versorgung Ihrer Patienten

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Auf einen Blick

Wie funktioniert Telemonitoring für den PBA?

Als primär behandelnder Arzt (PBA) können Sie Ihre Patienten an ein Telemonitoring-Zentrum (TMZ) überweisen, das die Gesundheitsdaten Ihrer Patienten täglich sichtet. Das inCareNet HF Dashboard und die Quartalsreports des TMZ geben Ihnen einen Überblick über den Zustand Ihrer Patienten. Erkennt das TMZ anhand der eingehenden Vitaldaten einen Handlungsbedarf, werden Sie zeitnah informiert und können als primär behandelnder Arzt die Versorgung Ihrer Patienten effizient optimieren. Die Therapieentscheidungen bleiben bei Ihnen – das Telemonitoring-Zentrum unterstützt mit Erkenntnissen aus dem Telemonitoring.

Ein Patient mit Herzinsuffizienz im Gespräch mit seinem Arzt.

Ihre Patienten profitieren von einer modernen, kontinuierlichen Betreuung mit frühzeitiger Erkennung von Verschlechterungen.

InCareNet HF Platform
  • MDR IIa
    Medizinprodukt
  • QSV konform
  • DSGVO konform
  • ISO 13485
    zertifiziert
  • Datenverarbeitung in Deutschland
So profitieren Sie

Ihre Vorteile mit inCareNet HF

  • Bessere Versorgung für Ihre Patienten

    Ihre Patienten profitieren von einer modernen, kontinuierlichen Betreuung mit frühzeitiger Erkennung von Verschlechterungen.

  • Zusätzliche Vergütung bei wenig Aufwand

    Sie erhalten eine Vergütung - bei minimalem Zeitaufwand dank einfacher Bedienung der Software und automatischer Benachrichtigungen bei ausstehenden Aufgaben.

  • Imagegewinn und Patientenbindung

    Mit Telemonitoring positionieren Sie Ihre Praxis als modern und digital, was Vertrauen stärkt und neue Patienten anzieht.

  • Ihre Patienten in Ihren Händen

    Die Therapieentscheidungen bleiben bei Ihnen – das Telemonitoring-Zentrum unterstützt mit Erkenntnissen aus dem Telemonitoring.

Welche Aufgaben hat der PBA nach QS-V TmHi?

  • Leitliniengerechte Behandlung der Herzinsuffizienz und Indikationsstellung zum Telemonitoring

  • Regelmäßige Prüfung der Einschlusskriterien gemeinsam mit dem TMZ

  • Reaktion auf Warnmeldungen des TMZ und Information über die veranlassten Maßnahmen innerhalb von 48 Stunden

Ein Patient mit Herzinsuffizienz im Gespräch mit seinem Arzt.
Ein Patient mit Herzinsuffizienz im Gespräch mit seinem Arzt.

inCareNet-HF-Dashboard mit Trendanalyse - Grundlage für das Patientengespräch

Welche Kriterien müssen Patienten erfüllen, um am Telemonitoring-Programm teilzunehmen?

  • Herzinsuffizienz im Stadium NYHA II oder III mit einer LV-Ejektionsfraktion von < 40%

  • Leitlinienkonforme Behandlung der vorliegenden Herzinsuffizienz

  • Ausschluss möglicher Faktoren, die die Übertragung der Monitoring-Daten oder das Selbstmanagement behindern könnten

  • Implantatpatienten: Träger eines ICD- oder CRT-Systems

  • Patienten mit externen Messgeräten: stationäre Behandlung der HI innerhalb der letzten 12 Monate

Ein Patient mit Herzinsuffizienz steigt eine Treppe hinauf und wirkt dabei sehr erschöpft.
Ein Patient mit Herzinsuffizienz steigt eine Treppe hinauf und wirkt dabei sehr erschöpft.

Herzinsuffizienz beeinflusst die Leistungsfähigkeit eines Patienten erheblich.

Vergütung

Ihre Abrechnungsmöglichkeiten als PBA

Für die Abrechnung können Sie die folgenden Gebührenordnungspositionen (GOP) des EBM-Katalogs nutzen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

GOPs für das Monitoring im Rahmen der TmHi, Stand Juli 2025

GOP
Beschreibung
Pauschale pro Quartal
Abrechnung
03325/04325/13578
Indikationsstellung und Aufklärung
8,06 €
3 x im Krankheitsfall
03326/04326/13579
Zusatzpauschale für die Betreuung eines Patienten im Rahmen des 
Telemonitoring Herzinsuffizienz
15,86 €
1 x im Behandlungsfall

Weitere Informationen zur Abrechnung bei TmHi finden Sie auf der KBV-Website.

Kontakt

Haben Sie Interesse an unserer Lösung?

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören! Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.

FAQs für Hausärzte

Warum sollte ich meine Patienten mit Herzinsuffizienz telemedizinisch betreuen?

Die frühzeitige Erkennung von relevanten klinischen Veränderungen kann helfen, Dekompensationen zu vermeiden und Krankenhausaufenthalte zu reduzieren. inCareNet HF ermöglicht eine leitliniengerechte Versorgung und unterstützt Sie bei der effizienten Betreuung Ihrer Patienten.

Welche Rolle übernehme ich als primär behandelnder Arzt (PBA)?

Sie verantworten die Indikationsstellung für das Telemonitoring und sind für die leitliniengerechte Behandlung Ihrer Patienten zuständig. Erhalten Sie eine Meldung vom TMZ, müssen Sie an Werktagen innerhalb von 48 Stunden darauf reagieren. Die Therapieentscheidungen bleiben bei Ihnen – das Telemonitoring-Zentrum unterstützt mit Erkenntnissen aus dem Telemonitoring.

Wie funktioniert inCareNet HF und welche Daten werden überwacht?

Die inCareNet HF-Plattform erfasst Gesundheitsdaten aus Implantaten (ICD´s und CRT-Geräte) sowie externen Sensoren (Blutdruck, Gewicht, EKG, Selbsteinschätzung des Befindens). Die Daten werden über eine sichere Web-Plattform analysiert und ermöglichen eine proaktive Therapieanpassung.

Welche Indikationen sind für das Telemonitoring mit inCareNet HF relevant?

Die Patienten müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Herzinsuffizienz im Stadium NYHA II oder III mit einer LV-Ejektionsfraktion von < 40%

  • Leitlinienkonforme Behandlung der vorliegenden Herzinsuffizienz

  • Ausschluss möglicher Faktoren, die die Übertragung der Monitoring-Daten oder das Selbstmanagement behindern könnten

  • Träger eines kardialen Rhythmusimplantats (Patienten mit ICD- oder CRT-System) oder eine stationäre Behandlung der HI innerhalb der letzten 12 Monate (Patienten mit externen Messgeräten)

Wie wird das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz vergütet?

Das Telemonitoring wird nach den Vorgaben des G-BA regulär erstattet. Die Abrechnung erfolgt über die entsprechenden GOP-Ziffern. Detaillierte Informationen finden Sie hier: https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/telemonitoring-herzinsuffizienz

Muss jeder Arzt in meiner Praxis eine eigene Genehmigung haben?

Ja. Jeder Arzt, der Telemonitoring-Leistungen abrechnen möchte, benötigt eine individuelle Genehmigung. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die Leistung im Rahmen einer Delegation durch einen Praxispartner erbracht wird.

Welche ärztlichen Leistungen im Rahmen des Telemonitorings sind nicht delegierbar?

Die Indikationsstellung, die medizinische Bewertung der übermittelten Gesundheitsdaten sowie Therapieanpassungen sind ärztliche Kernleistungen und können nicht delegiert werden.

Was passiert, wenn ein Patient die geforderte Datenübertragungsquote nicht erreicht?

Das inCareNet HF-System erfasst die Datenübertragungsquote automatisch. Bei Unterschreitung der Übertragungsquote werden Sie frühzeitig informiert, um gemeinsam mit dem Patienten Maßnahmen zu ergreifen.

Kontaktieren Sie uns.

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