Haben Sie Interesse an unserer Lösung?
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören! Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.
Als primär behandelnder Arzt (PBA) können Sie Ihre Patienten an ein Telemonitoring-Zentrum (TMZ) überweisen, das die Gesundheitsdaten Ihrer Patienten täglich sichtet. Das inCareNet HF Dashboard und die Quartalsreports des TMZ geben Ihnen einen Überblick über den Zustand Ihrer Patienten. Erkennt das TMZ anhand der eingehenden Vitaldaten einen Handlungsbedarf, werden Sie zeitnah informiert und können als primär behandelnder Arzt die Versorgung Ihrer Patienten effizient optimieren. Die Therapieentscheidungen bleiben bei Ihnen – das Telemonitoring-Zentrum unterstützt mit Erkenntnissen aus dem Telemonitoring.
Ihre Patienten profitieren von einer modernen, kontinuierlichen Betreuung mit frühzeitiger Erkennung von Verschlechterungen.
Ihre Patienten profitieren von einer modernen, kontinuierlichen Betreuung mit frühzeitiger Erkennung von Verschlechterungen.
Sie erhalten eine Vergütung - bei minimalem Zeitaufwand dank einfacher Bedienung der Software und automatischer Benachrichtigungen bei ausstehenden Aufgaben.
Mit Telemonitoring positionieren Sie Ihre Praxis als modern und digital, was Vertrauen stärkt und neue Patienten anzieht.
Die Therapieentscheidungen bleiben bei Ihnen – das Telemonitoring-Zentrum unterstützt mit Erkenntnissen aus dem Telemonitoring.
Leitliniengerechte Behandlung der Herzinsuffizienz und Indikationsstellung zum Telemonitoring
Regelmäßige Prüfung der Einschlusskriterien gemeinsam mit dem TMZ
Reaktion auf Warnmeldungen des TMZ und Information über die veranlassten Maßnahmen innerhalb von 48 Stunden
inCareNet-HF-Dashboard mit Trendanalyse - Grundlage für das Patientengespräch
Herzinsuffizienz im Stadium NYHA II oder III mit einer LV-Ejektionsfraktion von < 40%
Leitlinienkonforme Behandlung der vorliegenden Herzinsuffizienz
Ausschluss möglicher Faktoren, die die Übertragung der Monitoring-Daten oder das Selbstmanagement behindern könnten
Implantatpatienten: Träger eines ICD- oder CRT-Systems
Patienten mit externen Messgeräten: stationäre Behandlung der HI innerhalb der letzten 12 Monate
Herzinsuffizienz beeinflusst die Leistungsfähigkeit eines Patienten erheblich.
Für die Abrechnung können Sie die folgenden Gebührenordnungspositionen (GOP) des EBM-Katalogs nutzen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Weitere Informationen zur Abrechnung bei TmHi finden Sie auf der KBV-Website.
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Die frühzeitige Erkennung von relevanten klinischen Veränderungen kann helfen, Dekompensationen zu vermeiden und Krankenhausaufenthalte zu reduzieren. inCareNet HF ermöglicht eine leitliniengerechte Versorgung und unterstützt Sie bei der effizienten Betreuung Ihrer Patienten.
Sie verantworten die Indikationsstellung für das Telemonitoring und sind für die leitliniengerechte Behandlung Ihrer Patienten zuständig. Erhalten Sie eine Meldung vom TMZ, müssen Sie an Werktagen innerhalb von 48 Stunden darauf reagieren. Die Therapieentscheidungen bleiben bei Ihnen – das Telemonitoring-Zentrum unterstützt mit Erkenntnissen aus dem Telemonitoring.
Die inCareNet HF-Plattform erfasst Gesundheitsdaten aus Implantaten (ICD´s und CRT-Geräte) sowie externen Sensoren (Blutdruck, Gewicht, EKG, Selbsteinschätzung des Befindens). Die Daten werden über eine sichere Web-Plattform analysiert und ermöglichen eine proaktive Therapieanpassung.
Die Patienten müssen folgende Kriterien erfüllen:
Herzinsuffizienz im Stadium NYHA II oder III mit einer LV-Ejektionsfraktion von < 40%
Leitlinienkonforme Behandlung der vorliegenden Herzinsuffizienz
Ausschluss möglicher Faktoren, die die Übertragung der Monitoring-Daten oder das Selbstmanagement behindern könnten
Träger eines kardialen Rhythmusimplantats (Patienten mit ICD- oder CRT-System) oder eine stationäre Behandlung der HI innerhalb der letzten 12 Monate (Patienten mit externen Messgeräten)
Das Telemonitoring wird nach den Vorgaben des G-BA regulär erstattet. Die Abrechnung erfolgt über die entsprechenden GOP-Ziffern. Detaillierte Informationen finden Sie hier: https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/telemonitoring-herzinsuffizienz
Ja. Jeder Arzt, der Telemonitoring-Leistungen abrechnen möchte, benötigt eine individuelle Genehmigung. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die Leistung im Rahmen einer Delegation durch einen Praxispartner erbracht wird.
Die Indikationsstellung, die medizinische Bewertung der übermittelten Gesundheitsdaten sowie Therapieanpassungen sind ärztliche Kernleistungen und können nicht delegiert werden.
Das inCareNet HF-System erfasst die Datenübertragungsquote automatisch. Bei Unterschreitung der Übertragungsquote werden Sie frühzeitig informiert, um gemeinsam mit dem Patienten Maßnahmen zu ergreifen.