Unsere Telemonitoring-Lösungen verbessern deutlich die Versorgungsqualität von herzkranken Patienten. Der Nutzen von Telemonitoring wurde bereits in zahlreichen Studien untersucht und belegt, daher haben die europäischen und die deutschen Fachgesellschaften der Kardiologie entsprechende Empfehlungen in ihre Leitlinien aufgenommen.
IN-TIME-Studie – Reduktion der Mortalität um 60%
Die IN-TIME-Studie, durchgeführt mit BIOTRONIK Home Monitoring®, war die erste randomisierte kontrollierte Studie, die einen Mortalitätsvorteil für Patienten mit Herzinsuffizienz durch ein automatisches, tägliches, implantatbasiertes und multiparametrisches Telemonitoring nachwies. Dank Home Monitoring konnten Arrhythmien und suboptimale Therapien frühzeitig erkannt werden, was zu einer signifikanten Reduktion der Gesamtmortalität führte.1
Wichtigste Ergebnisse der IN-TIME- Studie:
Signifikante Reduktion der Gesamtmortalität bei Patienten mit Herzinsuffizienz um über 60% und positiver Effekt auf den zusammengesetzten klinischen Score durch implantatbasiertes (ICD oder CRT-D) BIOTRONIK Home Monitoring® im Vergleich zur Standardversorgung.
TIM-HF2 – Erfolgreiche Anwendung bei externen Messgeräten
Für Patienten, die keine Implantate tragen, hat die TIM-HF2-Studie die Vorteile des Telemonitorings (TM) mit externen Geräten wie EKG-Rekordern, Waagen und Blutdruckmessgeräten gezeigt. Die TIM-HF2-Studie hat nachgewiesen, dass Telemonitoring die Sterblichkeit signifikant reduzieren kann und auch zu weniger verlorenen Tagen durch kardiovaskuläre Ereignisse oder Tod führt (17,8 vs. 24,2 Tage; p = 0,046).Telemedizinisch versorgte Patienten verloren jährlich nur 3,8 Tage durch HF-bedingte Krankenhausaufenthalte – gegenüber 5,6 Tagen in der Kontrollgruppe.2
Die externen Sensoren von GETEMED, die im Telemonitoring mit inCareNet HF zum Einsatz kommen, haben sich in der TIM-HF2-Studie erfolgreich bewährt.
Wichtigste Ergebnisse der TIM-HF2-Studie:
Patienten in der Telemedizingruppe hatten signifikant weniger verlorene Tage durch ungeplante kardiovaskuläre Krankenhausaufenthalte oder Tod im Vergleich zur Kontrollgruppe.
Kontakt
Möchten Sie mehr erfahren?
Laden Sie sich unsere Patientenbroschüre oder die Informationen für Ärzte herunter für detaillierte Informationen. Wenn Sie mehr über inCareNet HF erfahren möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns über unser Kontaktformular.
Basierend auf den zahlreichen positiven Studienergebnissen empfiehlt die Europäische Gesellschaft für Kardiologie (ESC) in ihren Leitlinien 2021, Patienten mit Herzinsuffizienz in ein strukturiertes Betreuungsprogramm einzubinden.3 Dies schließt Telemonitoring ein, denn dieses verringert die Risiken für Hospitalisierungen und vorzeitigen Tod. Die ESC bewertet diese Empfehlung mit der höchsten Evidenzstufe (Empfehlungsgrad I, Evidenzgrad A).
Aufbauend auf den ESC-Leitlinien empfiehlt auch die EHRA (European Heart Rhythm Association) das Telemonitoring für Patienten mit aktiven Implantaten (ICD, HSM, ILP, CRT-Geräte) - ebenfalls als IA-Empfehlung. Die EHRA bezeichnet Telemonitoring bei Implantatpatienten sogar als "standard of care".
Empfohlene multidisziplinäre Maßnahmen zur Versorgung der chronischen Herzinsuffizienz (HI) sowie für die sportliche Rehabilitation bei Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz (ESC-Leitlinien 2021).
Empfehlungen
Empf.
Evidenz
Es wird empfohlen, dass HI-Patienten in ein multidisziplinäres HI-Versorgungsprogramm aufgenommen werden, um das Risiko für HI-Krankenhauseinweisung und Tod zu verringern.
I
A
Es werden Selbstmanagement-Strategien empfohlen, um das Risiko für HI-Krankenhauseinweisung und Tod zu verringern.
I
A
Programme, die entweder zu Hause und/oder in der Klinik durchgeführt werden können, bringen einen Vorteil und werden empfohlen, um das Risiko für HI-Krankenhauseinweisung und Tod zu verringern.
I
A
Bewegung wird allen Patienten empfohlen, die dazu in der Lage sind, um die körperliche Leistungsfähigkeit und die Lebensqualität zu verbessern und HI-bedingte Krankenhauseinweisungen zu reduzieren.
I
A
HI= Herzinsuffizienz
Kostenerstattung
Regelversorgung in Deutschland seit 2022
Auf Grund des klinisch nachgewiesenen Nutzens hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, Telemonitoring bei Herzinsuffizienz als Regelleistung in Deutschland zu etablieren. Seit dem 1. Januar 2022 haben Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Herzinsuffizienz (NYHA II–III) einen gesetzlichen Anspruch auf Telemonitoring, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies umfasst neben Patienten mit kardialen Implantaten auch diejenigen, die kürzlich aufgrund einer Dekompensation stationär behandelt wurden.